Das Energieeffizienzgesetz 2023: Das sind Ihre nächsten Schritte

Zum Hintergrund: die europäischen Energieeffizienzziele

Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) werden entscheidende Anforderungen der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in Deutschland umgesetzt. Das EnEfG legt Ziele fest, um den Endenergieverbrauch bis 2030 um 26,5 % und den Primärenergieverbrauch um 45 % im Vergleich zu 2008 zu senken. Diese Zielsetzungen sind nicht nur ehrgeizig, sondern auch essenziell, um die europäischen Energieeffizienzrichtlinien zu erfüllen.

Im Jahr 2027 werden die festgelegten Energieeinspargrößen überprüft und die Fortschreibung der Energieeffizienzziele für die Zeit nach 2030 ausgestaltet.

Wann kommt das EnEfG? Das Gesetz ist am 18. November 2023 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist beginnt entsprechend ab diesem Datum.

Was steht im Energieeffizienzgesetz? Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen ab 2024 dazu, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen. Dies kann je nach Endenergieverbrauch z.B. die Durchführung eines Energieaudits oder die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (ISO 50001, EMAS) sein.

Für wen gilt das EnEfG? Das Energieeffizienzgesetz richtet sich an Unternehmen und die öffentliche Hand, sowie erstmalig auch an Rechenzentren. Die Art der Verpflichtung ist abhängig vom Endenergieverbrauch (d.h. Verbrauch an Brennstoffen, Wärme, Energie aus erneuerbaren Quellen und Elektrizität). Zur Eingruppierung siehe auch untenstehende Tabellen.

European Sustainability Reporting Standards – Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ihre Verpflichtungen als Unternehmen

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Energie- oder Umweltmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 oder EMAS einzuführen, sofern ihr jährlicher Durchschnittsverbrauch (d.h. Verbrauch an Brennstoffen, Wärme, Energie aus erneuerbaren Quellen und Elektrizität) über 7,5 Gigawattstunden liegt. Unternehmen mit einem Jahresverbrauch zwischen 2,5 und 7,4 Gigawattstunden sind verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

Ab einem Verbrauch über 2,5 Gigawattstunden steht außerdem die Abwärme im Fokus. Eine verstärkte Erfassung und Bewertung von Abwärmequellen, einschließlich der Umsetzung von Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung, ist erforderlich.

Ihre Verpflichtungen als öffentliche Stelle

Öffentliche Stellen auf Bundesebene müssen sich auf erhebliche Verpflichtungen einstellen. Jene mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von 1 GWh oder mehr sind dazu angehalten, ihren Endenergieverbrauch bis 2045 um 2 % pro Jahr zu senken. Verfehlt eine Stelle das Ziel in einem Jahr, muss die Menge, der nicht erbrachten Einsparung in den zwei Folgejahren kompensiert werden.

Darüber hinaus besteht für öffentliche Auftraggeber mit einem Jahresverbrauch von mehr als 3 GWh die Pflicht zur Implementierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

Ihr Handeln ist gefragt

Die Umsetzung des EnEfG ermöglicht neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen auch ein verbessertes Energiemanagement und Kosteneinsparungen. Jetzt ist der optimale Zeitpunkt für Sie, aktiv zu werden und die nächsten Schritte zu planen!

Wir von ecco helfen Ihnen bei der Implementierung der ISO 50001 oder EMAS, führen Energieaudits durch und bewerten Ihre Effizienzmaßnahmen gemäß EN17463 (VALERI).

Sie möchten mehr wissen? Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz in unserem kostenfreien Webinar zum neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Darin geben wir Ihnen einen kompakten Überblick, welche Änderungen für Sie jetzt wichtig sind.

am 27.02.2024. I 09:00 – 11:00 Uhr

Die Anmeldung erfolgt unkompliziert per E-Mail an events@ecco.de.


Mehr Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Sie haben Fragen zu den Anforderungen der Europäischen Union in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu
Karsten Uphoff unter uphoff@ecco.de auf.

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