Allgemeine Geschäftsbedingungen der ecco ecology + communication Unternehmensberatung GmbH

Stand: 01.12.2022

§ 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie als Kunde mit uns, der ecco ecology + communication Unternehmensberatung GmbH, über die Erbringung unserer Dienstleistungen schließen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages/ Leistungsumfang (1) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Auftrages durch den Kunden zustande. Für die Bestätigung ist Textform ausreichend. (2) Der Leistungsumfang des Auftrages wird vor Auftragserteilung schriftlich festgelegt. (3) Mündliche Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. (4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Vergütung (1) Die Höhe unserer Vergütung richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tagessätzen zuzgl. Reisekosten, Spesen und sonstigen Nebenkosten. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der getroffenen vertraglichen Vereinbarung und versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. (2) Für im Leistungsumfang nicht enthaltene Arbeiten, die auf Verlangen des Kunden zusätzlich auszuführen sind, wird nach entsprechender Ankündigung durch uns eine weitere Vergütung entsprechend des Abs. 1 berechnet. (3) Absatz 2 gilt auch, wenn sich auf Seiten des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen betreffend des Planungsstandes oder im Projektablauf ergeben oder der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, vgl. § 5 dieser AGB und uns deshalb Mehraufwendungen entstehen. (4) Tritt der Kunde ohne wichtigen Grund von dem vereinbarten Vertrag zurück oder kommt er mit der Annahme unserer Dienste in Verzug, sind wir berechtigt für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung des Wertes desjenigen, was wir infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Dienste erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben, zu verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. (5) Vereinbarte Beratungstermine können bis zu zwei Arbeitstage vor Realisierung verschoben bzw. storniert werden. Bei kurzfristigeren Absagen und Verschiebungen behalten wir uns vor, die volle vereinbarte Vergütung für den Beratungstermin in Rechnung zu stellen. (6) Für vereinbarte Leistungen, die von dem Kunden später als 12 Monate nach Vertragsabschluss abgerufen werden, behalten wir uns vor, etwaige Preisanpassungen nach den dann geltenden aktuellen Tagessätzen in Rechnung zu stellen.

§ 4 Zahlungsmodalitäten (1) Soweit zwischen dem Kunden und uns nicht abweichend schriftlich vereinbart, rechnen wir unsere Leistungen wie folgt ab: • monatliche Abrechnungen nach effektivem Aufwand • Schlussrechnung nach Projektabschluss (2) Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungszielüberschreitung um mehr als zehn Tage wird der Betrag ab Verzugseintritt gemäß § 288 Abs. 2 BGB verzinst. (3) Befindet sich der Kunde mehr als einen Kalendermonat mit Zahlung der Rechnungsbeträge in Verzug, sind wir berechtigt, die weitere Durchführung des Projektes nach vorheriger letzter Mahnung einzustellen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden/ Ausführungsfristen (1) Der Kunde wird uns bei der Projektplanung und -durchführung jederzeit unterstützen und nach Absprache die notwendigen Informationen und Kontakte liefern. Der Kunde verpflichtet sich alle zur Erarbeitung der Projektaufgabe benötigten Unterlagen kostenfrei dauerhaft oder leihweise zur Verfügung zu stellen. Etwaige erforderliche behördliche oder arbeitsrechtliche Genehmigen wird der Kunde rechtzeitig vor Projektbeginn beibringen. (2) Der Kunde benennt einen Hauptansprechpartner für die interne Projektleitung in seinem Haus und stellt die jederzeitige technisch reibungslose Übermittlung von Unterlagen sowie die interne weitere Bearbeitung von Projektdokumenten sicher. Er informiert uns über alle Vorgänge, welche unsere Leistungen berühren. Zudem ist der Kunde bei Vor-Ort-Terminen in seinen Räumen nach Absprache zur Bereitstellung von Personal, Räumlichkeiten und der benötigten technischen Einrichtung verantwortlich. (3) Durch uns bezeichnete Ausführungstermine und Ausführungsfristen gelten vorbehaltlich der Einhaltung dieser Mitwirkungspflichten. (4) Glaubt sich der Kunde in der ordnungsgemäßen und/ oder rechtzeitigen Durchführung seiner Mitwirkungspflichten behindert, so verpflichtet er sich uns diese Umstände unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 6 Nutzungsrechte (1) Erst mit vollständiger Begleichung der Rechnungsbeträge erhält der Kunde ein Nutzungsrecht an den von uns gelieferten Materialien und Arbeitsergebnissen. (2) Die Weitergabe, Verwendung, Verwertung und/ oder Vervielfältigung der in Abs. 1 bezeichneten Materialen und Arbeitsergebnisse bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, soweit sich nicht bereits aus dem Vertragszweck die erforderliche Weitergabe an Dritte ergibt. (3) Sofern wir die Zustimmung nach Abs. 2 erteilt haben, ist der Kunde verpflichtet die Quelle der Materialien und Arbeitsergebnisse anzugeben.

§ 7 Haftung (1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. (2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 8 Datenschutz Die seitens des Kunden überlassenen Daten werden von uns ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken zur Durchführung dieses Vertrages unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung erhoben, verarbeitet und genutzt.

§ 9 Vertraulichkeit (1) Beide Parteien verpflichten sich über die im Rahmen des Projekts überlassenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren. (2) Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die von dem Inhaber an den Empfänger oder einem mit Empfänger verbundenen Unternehmen zum vorgenannten Zweck offenbart werden. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten, digital verkörperte Informationen (Daten). Auch sind dies jegliche Unterlagen und Informationen des Inhabers, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind.

§ 10 Kündigung Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 627 BGB, gekündigt werden.

§ 11 Schlussbestimmungen (1) Auf unsere Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. (2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und dem Kunden Oldenburg. (3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.